Kommunale und Landesmittel reichen zur Finanzierung der Angebote in Grundschulen - auch wegen anhaltend steigender Kosten - nicht aus.
Der Offene Ganztag an Schulen in NRW ist für die Träger weiterhin nicht auskömmlich finanziert. Das betont die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, zu der auch die Caritas gehört, mit Blick auf das vom Bund eingeführte Ganztagsförderungsgesetz und den dadurch ab 1. August 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. „Die eingesetzten
(Landes-)Pauschalen zuzüglich des per Erlass vorgeschriebenen kommunalen Anteils reichen bei Weitem nicht aus, um ein qualitativ und fachlich angemessenes Angebot vorzuhalten“, heißt es in einem Positionspapier zur Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS).
Die Caritas Ruhr-Mitte ist im kommenden Schuljahr 2023/2024 Trägerin der Betreuung an insgesamt 12 Grundschulen in Bochum, Wattenscheid, Hattingen und Schwelm und garantiert so Hunderten von Kindern und Eltern eine verlässliche Betreuung von 8 bis 16 Uhr. „Mit unseren Teams leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit. Die Kinder werden individuell gefördert und können hier ihre eigene Persönlichkeit entfalten, soziale Kompetenzen ausbauen und ihre Kreativität ausleben“, sagt Dominik Spanke, Vorstand Caritas Ruhr-Mitte. „Für uns ist klar: Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein Gewinn für die Eltern und Kinder. Wir Träger benötigen für die Umsetzung aber die volle Unterstützung des Landes.“
Die Situation, dass die von Land und Kommunen gezahlten Mittel nicht ausreichten, um die Kosten bei den Trägern zu decken, verschärfe sich anhaltend, so Spanke. Inflationsbedingt steigen die Sachkosten stetig weiter. „Und gleichzeitig schlagen sich die letzten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst mit den dadurch zunehmenden Personalkosten weiter in den Finanzen der Träger nieder. Vor diesem Hintergrund hoffen wir, dass die Politik unsere Sorgen ernstnimmt, damit die OGS-Angebote aufrechterhalten werden können.“
Seit der Einführung des Offenen Ganztags in NRW fordert die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt NRW eine gesetzliche Festlegung von Mindeststandards und eine auskömmliche Finanzierung. Auch wenn zwischenzeitig moderate Anpassungen der pauschalen Festbeträge des Landes erfolgt seien und dieser Festbetrag inzwischen mit drei Prozent jährlich dynamisiert werde, könne weiterhin nicht von „auskömmlich“ gesprochen werden. (Das gesamte Positionspapier ist zu finden unter: https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/positionen/detail/positionspapier-der-arbeitsgemeinschaft-der-spitzenverbaende-der-freien-wohlfahrtspflege-des-landes-nordrhein-westfalen-zur-finanzierung-der-offenen-ganztagsschule-im-primarbereich-ogs)
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